Mauritius Corporate Services für Treuhänder und Corporate Service Provider aus den VAE
Unterstützung für Treuhänder und Corporate Service Provider mit Sitz in den VAE, die für ihre Mandanten Holdingstrukturen, Trusts und einen Wohnsitz auf Mauritius aufbauen.
Treuhänder, Corporate Service Provider und Family Offices mit Sitz in den VAE blicken zunehmend über die Emirate hinaus, wenn ihre Mandanten Holdingbedarf mit Bezug zu Afrika, zum Indischen Ozean oder international haben – und Mauritius ist dabei eine natürliche Ergänzung, kein Ersatz für eine VAE-Struktur. Das Team von Company Mauritius, eine Marke der Sunibel Corporate Services Ltd, einer von der Financial Services Commission (FSC) von Mauritius lizenzierten Management Company, unterstützt VAE-Partner auf der Mauritius-Seite der Struktur eines Mandanten: die Gründung einer Global Business Licence (GBC) Company für eine afrikaorientierte Holding, gegebenenfalls einer Domestic Company oder Authorised Company, die Administration von Trusts oder Foundations sowie Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Familien, die einen Teil ihrer Aktivitäten verlagern. Mauritius und die VAE erfüllen unterschiedliche strategische Zwecke, und die Struktur eines Mandanten nutzt häufig beide Jurisdiktionen parallel, statt sich für eine zu entscheiden; zwischen Mauritius und den VAE besteht seit 2019 (VAE-Seite) bzw. 2020 (Mauritius-Seite) ein Doppelbesteuerungsabkommen, das für Partner bei der Bewertung einer grenzüberschreitenden Struktur ein relevanter Bezugspunkt ist. Wir unterhalten kein Büro und keine Vertretung in den VAE: Partner arbeiten direkt mit dem Team auf Mauritius zusammen, auf Englisch oder Französisch, und bleiben – soweit das Arbeitsmodell dies zulässt – der primäre Ansprechpartner des Mandanten. Als Management Company führen wir die Sorgfaltsprüfung (Customer Due Diligence) beim Endmandanten durch und erstatten Meldung an die FSC sowie die Mauritius Revenue Authority; die Bedingungen jeder Zusammenarbeit, einschließlich des jeweils geltenden Modells, werden fallbezogen vereinbart.
Wobei wir VAE-Partner unterstützen
Afrikaorientierte Holdingstrukturen
Für VAE-Partner mit Mandanten, die afrikanische Vermögenswerte oder Investitionen halten, gründen und administrieren wir eine Global Business Licence (GBC) Company auf Mauritius, vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen. Die GBC ist steuerlich in Mauritius ansässig und kann auf das Netz der von Mauritius abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zugreifen, darunter mit einer Reihe afrikanischer Jurisdiktionen.
Trusts und Foundations
Sieht der Plan eines Mandanten einen Trust oder eine Foundation statt einer Gesellschaft vor, richten wir die Struktur nach mauritischem Recht ein und administrieren sie, einschließlich Trustee-Dienstleistungen und Private Trust Company (PTC)-Lösungen. Administration und Reporting laufen für die gesamte Dauer der Struktur weiter, abgestimmt mit dem Partner und den übrigen Beratern des Mandanten.
Doppelbesteuerungsabkommen Mauritius–VAE
Zwischen Mauritius und den VAE besteht seit 2019 auf VAE-Seite und seit 2020 auf Mauritius-Seite ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist ein relevanter Bezugspunkt für VAE-Partner, die prüfen, wie sich eine Mauritius-Struktur neben einer bestehenden VAE-Einheit einfügt – die konkreten Auswirkungen hängen jedoch stets von den individuellen Umständen des Mandanten ab.
Aufenthaltsanträge für umziehende Familien
Erwägt ein Mandant mit Sitz in den VAE einen persönlichen Umzug, unterstützen wir den zur jeweiligen Situation passenden Antrag auf eine Aufenthalts- oder Beschäftigungsgenehmigung in Mauritius, vorbehaltlich der Berechtigung und des üblichen Prüfverfahrens. Wir sichern weder eine Genehmigung noch eine Bearbeitungsdauer zu; jeder Antrag wird von den mauritischen Behörden individuell geprüft.
Keine Präsenz in den VAE, direkter Partnerkontakt
Das Team von Company Mauritius unterhält kein Büro und keine Vertretung in den VAE. Partner arbeiten direkt mit dem Team auf Mauritius zusammen, auf Englisch oder Französisch, und die Bedingungen jeder Zusammenarbeit – einschließlich des jeweils geltenden Arbeitsmodells – werden fallbezogen vereinbart und nicht im Voraus festgelegt.
Typische Anwendungsfälle für VAE-Partner
Afrika-Holding über eine Mauritius-GBC
Ein Mandant mit Sitz in den VAE, der Geschäftstätigkeiten oder Investitionen anderswo in Afrika hält, kann diese über eine Global Business Licence Company auf Mauritius halten, statt direkt aus den VAE. Die GBC ist steuerlich in Mauritius ansässig, und eine teilweise Befreiung für bestimmte ausländische Einkünfte kann nur greifen, wenn die Substanzanforderungen erfüllt sind – wesentliche wertschöpfende Tätigkeiten, angemessen qualifiziertes Personal und verhältnismäßige Ausgaben in Mauritius. Wir übernehmen die Gründung, den Aufbau der Substanz und die laufende Administration, während der VAE-Partner den Mandanten weiterhin zur Gesamtstruktur berät.
Trust oder Foundation auf Mauritius
Erfordert die Familien- oder Nachfolgeplanung einen Trust oder eine Foundation nach mauritischem Recht statt einer VAE-Struktur, richten wir das Vehikel ein und administrieren es, einschließlich Trustee-Dienstleistungen oder einer Private Trust Company, sofern die Struktur des Mandanten dies vorsieht. Dies kann neben einer bestehenden VAE-Einheit bestehen – etwa ein Trust, der Anteile an einer operativen Gesellschaft in den VAE oder in Afrika hält –, wobei Rollen und Berichtslinien mit dem Partner und den übrigen Beratern des Mandanten abgestimmt werden, bevor die Struktur umgesetzt wird.
Wohnsitz auf Mauritius für die Familie
Manche Mandanten mit Sitz in den VAE wünschen sich neben ihrer Geschäftsstruktur auch eine persönliche Wohnsitzoption auf Mauritius – für eine umziehende Familie, für den Ruhestand oder zum Halten von Immobilien. Mauritius bietet mehrere Aufenthalts- und Beschäftigungsgenehmigungswege mit unterschiedlichen Investitions- oder Einkommensschwellen, und ein Wohnsitz kann sich auch aus dem Erwerb einer Immobilie im Rahmen eines genehmigten Programms ergeben. Berechtigung und Ausgang eines Antrags hängen von den individuellen Umständen des Antragstellers und der Beurteilung durch die mauritischen Behörden ab; wir unterstützen bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags, sichern jedoch weder eine Genehmigung noch eine Bearbeitungsdauer zu.
Parallele Strukturen in den VAE und auf Mauritius
Statt sich zwischen den VAE und Mauritius zu entscheiden, nutzen viele Mandanten beide – etwa eine Handels- oder Holdinggesellschaft in den VAE neben einer Mauritius-GBC für afrikaorientierte Investitionen, oder eine VAE-Gesellschaft neben einem Mauritius-Trust für die Nachfolgeplanung. Das seit 2019/2020 geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mauritius und den VAE ist ein relevanter Bezugspunkt, wenn ein Partner untersucht, wie beide Jurisdiktionen für einen bestimmten Mandanten zusammenwirken – die geeignete Struktur hängt jedoch stets von den individuellen Gegebenheiten dieses Mandanten ab.
Wie eine Zusammenarbeit typischerweise abläuft
Erstgespräch
Der VAE-Partner und das Team auf Mauritius besprechen die Situation, das Ziel und das bevorzugte Arbeitsmodell des Mandanten.
Prüfung der Mandantenunterlagen und der Struktur
Wir gleichen die bereitgestellten Informationen mit der gewünschten Struktur ab – GBC, Trust, Foundation oder Aufenthaltsantrag – und weisen auf etwaige Lücken oder offene Fragen hin.
KYC und Onboarding des Endmandanten
Als Management Company führen wir die Sorgfaltsprüfung beim Endmandanten durch und identifizieren die wirtschaftlich Berechtigten, im Einklang mit den mauritischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Gründung oder Antragstellung
Wir führen die Gründung der mauritischen Gesellschaft, die Einrichtung des Trusts oder der Foundation bzw. die Einreichung des entsprechenden Aufenthalts- oder Beschäftigungsgenehmigungsantrags durch.
Laufende Administration und Reporting
Wir übernehmen die laufende Compliance, Meldungen und Administration und berichten dem Partner nach der für diese Zusammenarbeit vereinbarten Grundlage.
Was ein Partner in der Regel vorbereitet
- Mandantenprofil und Strukturierungsziel (Holdinggesellschaft, Trust oder Foundation, oder persönlicher Wohnsitz)
- Angaben zur Herkunft der betroffenen Mittel
- Identifikationsdokumente der wirtschaftlich Berechtigten
- Bei beabsichtigter Holdingstruktur: Angaben zu den zugrunde liegenden afrikanischen oder internationalen Vermögenswerten oder Investitionen
- Bei angestrebtem Wohnsitz: Angaben zu Beruf, Investitionsplänen oder familiärer Situation des Antragstellers für eine erste Prüfung der Berechtigung