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Aerial view of Mauritius coastline
Umzug — Mauritius

Investor-Genehmigung in Mauritius

Die Investor-Genehmigung (ehemals Occupation Permit für Investoren) ermöglicht es Nicht-Staatsangehörigen, in Mauritius mit einer Mindestinvestitionsschwelle zu wohnen und ein Unternehmen zu betreiben. Sie ist der primäre Weg für internationale Unternehmer und Investoren, die einen legalen Aufenthalt durch Geschäftstätigkeit anstreben.

Die Investor-Genehmigung wird vom Mauritius Economic Development Board (EDB) im Rahmen des Immigration Act ausgestellt und ermöglicht es nicht-mauritischen Staatsangehörigen, auf der Grundlage einer qualifizierenden Investition in ein mauritisches Unternehmen in Mauritius zu wohnen. Als Teil der Strategie von Mauritius zur Anziehung ausländischer Direktinvestitionen und Talenten eingeführt, bietet die Investor-Genehmigung eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung (erneuerbar) und das Recht, das mauritische Unternehmen des Antragstellers zu verwalten und zu betreiben. Für internationale Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die eine echte operative Präsenz in Mauritius aufbauen möchten — sei es für ein Handelsunternehmen, ein Finanzdienstleistungsunternehmen oder ein Investmentvehikel — ist die Investor-Genehmigung der primäre Aufenthaltsweg. Sie kann anschließend nach drei Jahren zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung führen.

Arten von Investor-Genehmigungen

Standard-Investor-Genehmigung

Verfügbar für nicht-mauritische Staatsangehörige, die mindestens USD 50.000 (oder äquivalent) in ein qualifizierendes mauritisches Unternehmen investieren oder zu investieren beabsichtigen. Das Unternehmen muss in Mauritius gegründet und operational sein.

Investor-Genehmigung — ICT- und BPO-Sektor

Für Unternehmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) oder Business Process Outsourcing (BPO) ist die Mindestinvestitionsschwelle auf USD 50.000 mit einem Umsatzziel reduziert.

Investor-Genehmigung — Innovatives Start-up

Für qualifizierende innovative Start-ups betreibt das EDB einen dedizierten Weg mit niedrigeren Mindestschwellen, Unterstützung durch den Mauritius Research and Innovation Council (MRIC) und Zugang zu Inkubatorflächen.

Premium-Visum

Das Premium-Visum ist eine einjährige (erneuerbare) Aufenthaltsoption für Nicht-Staatsangehörige, die remote von Mauritius aus leben und arbeiten möchten, ohne ein lokales Unternehmen zu betreiben. Es erfordert einen Einkommensnachweis aus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit im Ausland.

Antragsprozess für die Investor-Genehmigung

01

Unternehmensgründung

Der Antragsteller muss zunächst ein Unternehmen in Mauritius gründen. Das Unternehmen sollte operational sein oder einen glaubwürdigen Geschäftsplan haben, der die wirtschaftliche Aktivität in Mauritius demonstriert.

02

Investitionsnachweis

Mittel, die die Mindestschwelle von USD 50.000 erfüllen, müssen auf das mauritische Bankkonto des Unternehmens überwiesen und durch Bankdokumente nachgewiesen werden.

03

EDB-Antragsvorbereitung

Wir bereiten das Investor-Genehmigungspaket für das EDB vor, einschließlich Antragsformular, Geschäftsplan, Unternehmensdokumenten, Investitionsnachweisen und allen weiteren erforderlichen Unterlagen.

04

EDB-Einreichung und Bearbeitung

Wir reichen den Antrag beim EDB ein (online über das Mauritius e-Services-Portal). Das EDB prüft den Antrag, und die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen nach Einreichung einer vollständigen Akte.

05

Genehmigungserteilung und Einwanderung

Nach der Genehmigung wird die Investor-Genehmigung ausgestellt, und der Antragsteller kann in Mauritius einreisen und wohnen. Die Genehmigung wird auf den Reisepass des Antragstellers aufgedruckt.

06

Erneuerung und dauerhafter Aufenthalt

Die Investor-Genehmigung ist alle drei Jahre erneuerbar, sofern das Unternehmen aktiv bleibt und die geltenden Umsatzkriterien erfüllt. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren kann ein Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes EDB-Antragsformular
  • Gültiger Reisepass (mindestens 2 Jahre Gültigkeit)
  • Gründungsurkunde und Handelsregistrierung
  • Geschäftsplan mit Finanzprojektionen (3 Jahre)
  • Kontoauszug als Nachweis der Überweisung von mindestens USD 50.000 auf das Unternehmenskonto
  • Bankbestätigung der Investition
  • Ärztliches Attest von einem zugelassenen mauritischen Arzt
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
  • Biometriepflicht: Fingerabdrücke und Foto bei Antragstellung
  • Für Familienangehörige: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden für Kinder

Indikative Kosten

EDB-Antragsgebühr für Investor-Genehmigung (Regierung) MUR 5.000 – 10.000
Professionelle Unterstützung — Vorbereitung des Genehmigungsantrags USD 1.500 – 3.000
Unternehmensgründung (erforderliche Voraussetzung) USD 1.500 – 3.500
Bankkontoeröffnung (erforderlich) USD 1.500 – 3.000
Jährliches Erneuerungsmanagement USD 800 – 1.500

Wie hoch ist die Mindestinvestition für eine Investor-Genehmigung?
Die Mindestinvestitionsschwelle beträgt USD 50.000, die auf das mauritische Bankkonto des Unternehmens überwiesen werden müssen. Die Mittel müssen tatsächlich im Unternehmen eingesetzt und zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen werden.
Können mein Ehepartner und meine Kinder in die Investor-Genehmigung eingeschlossen werden?
Ja. Der Inhaber einer Investor-Genehmigung kann Abhängigenpässe für seinen Ehepartner und abhängige Kinder unter 24 Jahren beantragen. Abhängige unterliegen keinen gesonderten Investitionsanforderungen.
Kann eine Investor-Genehmigung zu einem dauerhaften Aufenthalt führen?
Ja. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren unter einer Investor-Genehmigung kann ein Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden, sofern das Unternehmen die geltenden Umsatzkriterien erfüllt und der Antragsteller keine kriminellen Vorstrafen hat.
Ist die Investor-Genehmigung dasselbe wie eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Eine Investor-Genehmigung berechtigt den Inhaber, in Mauritius zu wohnen und sein eigenes mauritisches Unternehmen zu verwalten. Sie berechtigt nicht zur Beschäftigung bei einem anderen mauritischen Arbeitgeber, wofür ein separater Occupation Permit (Arbeitnehmer) erforderlich wäre.
Welchen Umsatz muss das Unternehmen erzielen?
Zum Zeitpunkt der Erneuerung (nach Jahr 3) muss das Unternehmen einen kumulativen Umsatz von mindestens MUR 4 Millionen (ca. USD 90.000) über die dreijährige Periode nachweisen. Das EDB bewertet dies auf der Grundlage geprüfter Jahresabschlüsse.
Kann ein GBC (Global Business Company) für eine Investor-Genehmigung genutzt werden?
GBCs sind für Unternehmen konzipiert, die Geschäfte außerhalb von Mauritius tätigen, und eignen sich im Allgemeinen nicht für eine Investor-Genehmigung, da das Unternehmen eine aktive Geschäftstätigkeit in Mauritius nachweisen muss. Ein Inlandsunternehmen (Category 1 Company) ist die geeignetere Struktur für Investor-Genehmigungsanträge.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Beratung dar. Holen Sie stets professionelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung ein.